Geltung: ON ONE OG sowie alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend „ON ONE“ genannt) erbringen ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Absprachen, die von diesen Bedingungen abweichen, sind jedenfalls unwirksam. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote mit dem Vertragspartner, selbst wenn sie nicht erneut gesondert vereinbart werden. ON ONE erbringt seine Leistungen ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 1 KSchG (B2B). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ON ONE hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit unter on-one.eu abgerufen werden.
Sämtliche Angaben von ON ONE zu den angebotenen Leistungen sind unverbindlich und freibleibend. Verbindliche Angebote können vom Vertragspartner ausschließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Beauftragung eines Abruf-Pakets (Design-Abruf-Vereinbarung) und die Annahme durch ON ONE zustande. Leistungsangaben gelten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften. Weicht die Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Angebot ab, stellt dies ein neues Angebot dar, das von ON ONE gesondert angenommen werden muss.
1.1 ON ONE bietet kreative Leistungen auf Abruf an („Design auf Abruf“), darunter Grafikdesign, Webdesign, Medienproduktion und verwandte kreative Leistungen gemäß dem jeweils vereinbarten Abruf-Paket.
1.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website von ON ONE (on-one.eu).
1.3 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind insbesondere:
–Druckkosten, Lizenzgebühren für Stockmaterial oder Drittanbieter-Software
–Domains, Hosting, externe Plattformgebühren
–Strategieberatung, Marketingberatung oder rechtliche Beratung
–Leistungen, die über das übermittelte und von ON ONE bestätigte Briefing hinausgehen
–Kosten von Drittanbietern (z. B. Google Ads, Meta Ads, Portogebühren, Druckkosten)
1.4 Revisionen beziehen sich auf Anpassungen innerhalb des ursprünglich übermittelten und bestätigten Briefings. Wesentliche Änderungen des Projektziels, Formats oder der Zielgruppe gelten als neuer Auftrag und werden gesondert in Rechnung gestellt.
1.5 ON ONE ist berechtigt, KI-gestützte Tools zur Leistungserbringung einzusetzen. Alle Ergebnisse werden von ON ONE inhaltlich geprüft und verantwortet.
1.6 Die Sichtbarkeit auf Social-Media-Plattformen, die Auffindbarkeit bei Suchmaschinen sowie die Performance von Websites sind von zahlreichen externen Faktoren abhängig. ON ONE erbringt keine Erfolgsgarantie hinsichtlich dieser Kennzahlen.
1.7 ON ONE leistet keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Vertragspartner ist selbst für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Bestimmungen verantwortlich.
1.8 ON ONE kann nach freiem Ermessen zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte als Erfüllungsgehilfen einsetzen. Diese werden sorgfältig ausgewählt.
Die Zusammenarbeit mit ON ONE erfolgt auf Basis einer laufenden Design-Abruf-Vereinbarung (Rahmenvertrag). Diese stellt kein Abonnement im konsumentenrechtlichen Sinne dar, sondern eine B2B-Dauerpauschale für kreative Abrufleistungen.
2.1 Die Abruf-Vereinbarung läuft monatlich ohne Mindestlaufzeit. Die Kündigung ist schriftlich (per E-Mail: service@on-one.eu) zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich, mit einer Vorankündigungsfrist von 14 Tagen. Laufende Aufträge, die zum Kündigungszeitpunkt bereits in Bearbeitung sind, werden noch vollständig abgerechnet.
2.2 ON ONE behält sich das Recht vor, die Abruf-Vereinbarung bei schwerem Vertragsverstoß des Vertragspartners, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug oder Verletzung von Mitwirkungspflichten, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen außerordentlich zu kündigen.
2.3 Wird ein Dauerschuldverhältnis abgeschlossen, kann dieses bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Verletzung der Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten sowie der Verlust des geschäftlichen Vertrauensverhältnisses.
2.4 Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch ON ONE ist ON ONE berechtigt, ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrags zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
2.5 Erklärt der Vertragspartner unberechtigt den Rücktritt vom Vertrag, hat ON ONE die Wahl zwischen Erfüllung oder Schadenersatz. Im letzteren Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrags zu leisten.
2a.1 Der Vertragspartner kann die Abruf-Vereinbarung pausieren. Die Pausierung muss schriftlich (per E-Mail: pause@on-one.eu) beantragt werden.
2a.2 Der laufende 31-Tage-Abrechnungszyklus wird zum Zeitpunkt der Pausierung eingefroren; verbleibende Tage werden nach Reaktivierung fortgesetzt.
2a.3 Während der Pause werden keine Leistungen erbracht und keine Zahlungen fällig.
2a.4 Laufende Aufträge werden vor dem Einfrieren abgeschlossen oder einvernehmlich auf den Zeitpunkt nach Reaktivierung verschoben.
2a.5 Es gibt keine maximale Pausendauer. Bei Kündigung während einer aktiven Pause verfallen eingefrorene Resttage ersatzlos. Eine Übertragung von Resttagen auf andere Verträge oder Kunden ist ausgeschlossen.
3.1 Die monatliche Pauschale richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisplan auf on-one.eu. Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisangaben sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2 Leistungen oder Lieferungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert verrechnet.
3.3 Der Vertragspartner hat ON ONE seine UID-Nummer bekanntzugeben. Gibt er diese nicht oder nicht richtig bekannt, haftet er für die österreichische Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
3.4 ON ONE ist berechtigt, Preise zu erhöhen, wenn – durch vom Auftragnehmer unbeeinflussbare Umstände – Lieferantenpreise, Löhne, Energie- oder Transportkosten steigen. Preiserhöhungen werden dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt.
3.5 Werden Aufträge durch den Vertragspartner ohne Einbindung von ON ONE einseitig geändert oder abgebrochen, hat er alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten sowie alle angefallenen Kosten zu erstatten. Die Anrechnungsvoraussetzungen des § 1168 ABGB werden vollumfänglich ausgeschlossen.
4.1 Die Pauschale wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Der Vertragspartner erhält zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums eine Rechnung per E-Mail. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum per Banküberweisung fällig.
4.2 ON ONE ist berechtigt, Teilrechnungen zu legen, sobald erbrachte und noch nicht abgerechnete Leistungen EUR 1.000,00 netto überschreiten.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (Unternehmergeschäfte). Zusätzlich werden Zinsenszinsen gemäß § 1000 Abs 2 ABGB fällig. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
4.4 Bei Zahlungsverzug ruhen die Nutzungsrechte an gelieferten Werken bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge. ON ONE ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Zahlung auszusetzen (Zurückbehaltungsrecht). Die Zahlungspflicht des Vertragspartners bleibt davon unberührt.
4.5 Wird die Bezahlung in Raten vereinbart, behält sich ON ONE bei nicht fristgerechter Zahlung das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).
4.6 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von ON ONE aufzurechnen, es sei denn, die Forderung wurde von ON ONE schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.
4.7 Bei Kündigung wird die Abruf-Vereinbarung bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums aufrechterhalten; eine anteilige Rückerstattung für nicht genutzte Tage erfolgt nicht, sofern nicht § 4.8 greift.
4.8 Ist der Vertragspartner mit den in den ersten 7 Tagen nach Beginn der Abruf-Vereinbarung gelieferten Arbeiten nicht zufrieden, kann er schriftlich eine Rückerstattung von 75 % der monatlichen Pauschale beantragen. Der Anspruch besteht einmalig je Vertragspartner. Bereits gelieferte Arbeiten dürfen nicht genutzt werden; alle Nutzungsrechte verbleiben bei ON ONE. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen über den ursprünglichen Zahlungsweg.
4.9 ON ONE ist berechtigt, elektronische Rechnungen gemäß § 11 Abs 2 UStG auszustellen und per E-Mail zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
5.1 Der Vertragspartner stellt ON ONE alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig, vollständig und laufend zur Verfügung.
5.2 Alle von ON ONE erbrachten Leistungen (insbesondere Entwürfe, elektronische Dateien) sind vom Vertragspartner binnen 10 Werktagen ab Zugang freizugeben. Nach Ablauf dieser Frist ohne Rückmeldung gelten sie als genehmigt.
5.3 Der Vertragspartner stellt sicher, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt (Rechteclearing). ON ONE übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen aus vom Vertragspartner bereitgestellten Materialien.
5.4 Wird ON ONE wegen einer Rechtsverletzung durch Materialien des Vertragspartners von einem Dritten in Anspruch genommen, ist der Vertragspartner verpflichtet, ON ONE vollkommen schad- und klaglos zu halten und alle entstandenen Nachteile – insbesondere Kosten angemessener rechtlicher Vertretung – zu ersetzen.
5.5 Verzögerungen, die aus fehlenden oder verspäteten Informationen des Vertragspartners resultieren, gehen nicht zu Lasten von ON ONE. Der Vertragspartner trägt den Mehraufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entsteht.
6.1 Leistungs- und Lieferfristen werden von ON ONE nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und gelten als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung.
6.2 ON ONE ist berechtigt, vereinbarte Termine zu verschieben, wenn eine Einhaltung durch Umstände unmöglich gemacht wird, die nicht im Einflussbereich von ON ONE liegen (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Pandemie, Umweltkatastrophen).
6.3 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
7.1 Dem Vertragspartner wird das Recht zur Verwertung der gelieferten Werke nur im Rahmen des im Vertrag beschriebenen Auftrags eingeräumt. Nach vollständiger Bezahlung des jeweiligen Abrechnungszeitraums räumt ON ONE dem Vertragspartner das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen in diesem Zeitraum gelieferten Werken ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung, Vervielfältigung und Weiterlizenzierung. Die Urheberschaft verbleibt bei ON ONE.
7.2 Werden mehrere Lösungsvorschläge (Entwürfe, Konzepte, Designs) vorgelegt, ist jeweils nur ein vom Vertragspartner ausgewählter Entwurf durch das vereinbarte Honorar abgegolten. Für jede weitere ausgewählte Variante ist ein gesondertes Honorar zu entrichten.
7.3 Nicht übernommene Entwürfe verbleiben im Eigentum von ON ONE. Sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, behält sich ON ONE an allen erstellten Leistungen das unwiderrufliche, ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Werknutzungsrecht vor. Der Vertragspartner verpflichtet sich, nicht übernommene Vorschläge vertraulich zu behandeln.
7.4 Änderungen oder Bearbeitungen gelieferter Werke bedürfen der schriftlichen Zustimmung von ON ONE.
7.5 Originalentwürfe, Quelldateien und Rohdaten verbleiben bei ON ONE. Die Übergabe an den Vertragspartner erfolgt in einem vereinbarten Standardformat (z. B. PDF, JPG, MP4, exportiertes WordPress-Template), sofern nicht gesondert vereinbart.
7.6 Bei ausstehendem Zahlungsverzug ruhen die Nutzungsrechte bis zur vollständigen Begleichung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Nutzung der betroffenen Werke bis zur Zahlung einzustellen.
7.7 ON ONE ist berechtigt, auf allen Werbemitteln auf sich und allfällige Urheber hinzuweisen. ON ONE ist darüber hinaus berechtigt, den Firmenschriftzug und -namen des Vertragspartners als Referenz auf eigenen Werbeträgern und auf on-one.eu zu nennen. Diese Verwendung kann vom Vertragspartner jederzeit schriftlich widerrufen werden.
8.1 Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaften werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Leistung.
8.3 Mängelrügen sind binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung per eingeschriebenem Brief zu erstatten, wobei Mängel spezifiziert anzugeben sind. ON ONE hat das Recht, Mängelrügen binnen 14 Tagen zu prüfen.
8.4 Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen.
8.5 Im Fall eines Mangels kann ON ONE wählen, ob dieser durch Verbesserung oder Austausch behoben wird. Ist die Beseitigung unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig, kann der Vertragspartner nur Preisminderung begehren. Die Wandlung wird ausdrücklich abbedungen.
8.6 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus unrichtigem oder unsachgemäßem Umgang des Vertragspartners mit den Leistungen entstehen.
8.7 § 933b ABGB findet keine Anwendung.
9.1 ON ONE haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei leichter und sonstiger grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von ON ONE ausgeschlossen; bei leichter und sonstiger grober Fahrlässigkeit haftet ON ONE ausschließlich für Personenschäden.
9.2 ON ONE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellten Werke für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg geeignet sind. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Reputationsschäden haftet ON ONE nicht, sofern kein Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
9.3 Die Haftung von ON ONE ist in jedem Fall begrenzt auf den Deckungsbetrag der Haftpflichtversicherung von ON ONE bzw., sofern ein Schaden nicht gedeckt wird, auf 50 % des im jeweiligen Vertrag vereinbarten Entgelts – bei Dauerbeauftragungen maximal 50 % des jährlichen Entgelts des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist.
9.4 Schadenersatzansprüche gegen ON ONE müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem schadensstiftenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
9.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten von Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ON ONE.
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
10.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm übergebenen Informationen, Daten, Berechnungen und Unterlagen nur für dieses Projekt zu verwenden. Nicht übernommene Konzepte und Entwürfe sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen weder selbst noch durch Dritte genutzt werden.
10.3 ON ONE ist berechtigt, den Vertragspartner und realisierte Projekte als Referenz zu nennen und im Portfolio darzustellen, sofern der Vertragspartner dem nicht schriftlich widerspricht.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Leistungen im Bereich „China Bridge Services“. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Design-Abruf-Vereinbarung und werden vollständig unabhängig davon auf projektbezogener Basis erbracht.
11.1 ON ONE bietet unter dem Leistungsbereich „China Bridge Services“ projektbezogene Vermittlungs-, Koordinations- und Kommunikationsleistungen zwischen europäischen Unternehmen und chinesischen Marktpartnern an (z. B. Lieferantensuche, Qualitätskontrolle, Verhandlungsbegleitung, Markteintrittskommunikation, Produktionsbegleitung in Shanghai). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuell erstellten Angebot.
11.2 China Bridge Services werden ausschließlich auf Basis des klassischen Projektauftrags abgewickelt: Anfrage – individuelles schriftliches Angebot – Auftragsannahme – Lieferung. Sie sind nicht in der monatlichen Pauschale der Design-Abruf-Vereinbarung enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
11.3 Verbindliche Angebote für China Bridge Services werden von ON ONE schriftlich erstellt und sind vom Vertragspartner innerhalb der im Angebot angegebenen Angebotsfrist schriftlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein eigenständiger Projektvertrag zustande, für den diese AGB entsprechend gelten.
11.4 Die Vergütung für China Bridge Services ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Projekthonorars bei Auftragsannahme fällig; der Restbetrag ist mit Projektabschluss bzw. Übergabe der vereinbarten Leistung zu begleichen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
11.5 Kosten für Reisen, Vor-Ort-Koordination in China, Drittparteien (z. B. lokale Agenturen, Übersetzer, Inspektionsdienstleister, Logistikpartner) sowie allfällige Abgaben und Zollkosten sind, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, vom Vertragspartner zusätzlich zu tragen.
11.6 ON ONE übernimmt bei China Bridge Services keine Gewähr für das Verhalten, die Leistungsfähigkeit oder die Zuverlässigkeit chinesischer Drittparteien (Lieferanten, Produzenten, Partner). ON ONE handelt als Vermittler und Koordinator, nicht als Erfüllungsgehilfe chinesischer Vertragsparteien. Die Haftung von ON ONE beschränkt sich auf die eigene sorgfältige Leistungserbringung gemäß § 9 dieser AGB.
11.7 Aufgrund der grenzüberschreitenden Natur der China Bridge Services können Liefer- und Projektfristen durch externe Faktoren (z. B. Zollbehörden, chinesische Feiertage, Produktionsverfügbarkeit, internationale Logistik) beeinflusst werden. Solche Verzögerungen liegen nicht im Verantwortungsbereich von ON ONE und begründen keine Haftung. ON ONE informiert den Vertragspartner unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
11.8 Sämtliche im Rahmen von China Bridge Services erlangten Informationen über Lieferketten, Partner und Konditionen unterliegen der Geheimhaltungspflicht gemäß § 10 dieser AGB. Der Vertragspartner verpflichtet sich, von ON ONE vermittelte Kontakte nicht ohne Einbindung von ON ONE direkt zu kontaktieren oder zu beauftragen.
13.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von ON ONE (abrufbar unter on-one.eu/datenschutz) sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).
13.2 ON ONE verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Rechnungsstellung.
13.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz von ON ONE zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Österreich.
13.3 Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Die Vertragssprache ist Deutsch.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
13.5 ON ONE behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Vertragspartner per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
13.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, ON ONE Änderungen seiner Geschäfts- und/oder E-Mail-Adresse bekanntzugeben. Andernfalls gelten Erklärungen von ON ONE als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden.